Der internationale Güteraustausch soll sicherer gemacht werden. Zu diesem Zweck müssen Carrier, die Nichtgemeinschaftswaren in die EU bringen, seit dem 1. Januar 2011 diese Absicht rechtzeitig vorher bei der ersten EU-Eingangszollstelle anmelden. Je nach Verkehrsträger muss eine so genannte Entry Summary Declaration (ENS, deutsch "Summarische Eingangsanmeldung" (ESumA) oder Zoll-Vorabanmeldung) vor Eintraffen der Ware beim Zoll abgegeben werden, andernfalls kann sich der Zoll weigern, die Ware abzufertigen oder es wird eine Strafzahlung verlangt. Laut Aussage eines auf Zollmanagement spezialisierten Experten haben sich die Zollabläufe durch Vorabanmeldung bisher nicht vereinfacht, jedoch stehen bei ENS und AEO-Status (Authorized Economic Operator oder deutsch "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter") mehr die Sicherheitsaspekte des Güteraustausches im Vordergrund. Um den Status "AEO", den die EU 2008 eingeführt hat, zu erhalten, muss ein Unternehmen Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit und die Erfüllung bestimmert Sicherheitsanforderungen - komplex und zeitaufwändig - nachweisen. Haben dafür dann Vorteile bei der Zollanmeldung und im Wettbewerb um die Kunden. Was bei der Vorabanmeldung und beim AEO-Chek auf die Unternehmen zukommt, wird im Beitrag geschildert.
Sicherer durch Vorabanmeldung und AEO
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 65 , 80/Sonderbeilage ; 6
2011-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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