Seit Anfang 2011 müssen EVU nachweisen, dass sie ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) eingerichtet haben, um damit eine für den Eisenbahnbetrieb notwendige Sicherheitsbescheinigung zu erhallten. Die Anträge auf Genehmigung des SMS wurden bisher vom EBA häufig als unzureichend zurückgegeben, ohne den Antragstellern diese Entscheidung zu erläutern. Ende 2010 lief die Frist für die Erteilung neuer Sicherheitsbescheinigungen aus, trotzdem sind nur sechs Bahnen bisher im Besitz der Sicherheitsbescheinigung Teil A zum Erhalt einer Lizenz für das Befahren in- und ausländischer Netze (Sicherheitsbescheinigung Teil B, für jedes Land extra zu beantragen). Bahnen, die einen Eisenbahnbetriebsleiter beschäftigen, müssen ihr SMS nicht vom EBA abnehmen lassen. Eisenbahnbetriebsleiter gibt es allerdings nur in Deutschland. Die bisher erteilten Bescheinigungen basierten überwiegend auf der Verlängerung bisheriger Bescheinigungen auf Basis einer Übergangsregelung oder auf dem Betriebsleiternachweis. Über Erfahrungen von Bahnen, die sich mit dem Aufbau des SMS beschäftigt und sich vergeblich um eine Genehmigung bemüht haben, wird berichtet.
Viel Arbeit - wenig Erfolg
Eisenbahnen: leitlinien fehlen - viele Bahnen scheitern an Sicherhietsmanagementsystem
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 65 , 47 ; 11
2011-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 2012
|Überblick - Bringt viel, braucht wenig
Online Contents | 2001
Viel Kommunikation für wenig Geld
Tema Archive | 2008
|British Library Online Contents | 2008
Russland: Wenig Eile und viel Weile
Online Contents | 1997