Am 1. Dezember 2010 ist die "Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen" in Kraft getreten und damit wurden die durch das europäische Chemikalienrecht erforderlichen Neuerungen in das nationale Recht übernommen. Durch die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) und die CLP-Verordnung bzw. GHS-Verordnung ( (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) ergeben sich geringfügige bzw. bedeutende Eingriffe in die GefStoffV. Der Autor erläutert die in der Neufassung der Gefahrstoffverordnung vorgenommenen Änderungen, die u. a. das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem reiner Stoffe, das Schutzmaßnahmenkonzept und die Begriffsdefinition von "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" betreffen. Aufgeführt werden auch die Aufgaben des Betriebes und das Vorgehen in der Übergangszeit.
Neufassung der Gefahrstoffverordnung
EUKDialog ; 2 ; 18-20
2011-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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