In der EU werden derzeit weit mehr als 100 000 Substanzen in über einer Million Zubereitungen verwendet, jährlich sind es ca. 4 000 mehr. Zu den weltweit acht Millionen synthetischen Chemikalien kommen täglich etwa 1 000 hinzu. Nicht einbezogen sind hierbei Neben- und Abfallprodukte bzw. -verbindungen. Erst wenige tausend Stoffe sind auf ihre gefährlichen Eigenschaften verlässlich untersucht worden. Deshalb sind verstärkte Präventionsanstrengungen gefordert, um Gesundheitsrisiken durch Gefahrstoffe zu begegnen. Am 01.01.2005 ist die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft getreten . Sie setzt die Richtlinie 98/24/EG über den Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch chemische Stoffe bei der Arbeit um. Der Beitrag geht vor allem auf die Anforderungen der GefStoffV an die betrieblichen Akteure sowie auf die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betriebsräte ein.
Die neue Gefahrstoffverordnung
Was müssen die betrieblichen Akteure beachten?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 9 ; 520-524
2005-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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