Anlass für die Gründung einer rechtlich, organisatorisch und funktionell unabhängigen Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle ist die Europäische Anforderung, gemäß Erwägungsgrund 24 und Artikel 21 RL 2004/49/EG, Sicherheitsrichtlinie. Mit der Leitung der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) beauftragt wurde das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (gemäß § 5 Abs. 1f Allgemeines Eisenbahngesetz, AEG). Die Durchführung der Untersuchung übernimmt eine Untersuchungszentrale (UZ), die beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingerichtet wurde und die sich in die Leitung der UZ und in vier Untersuchungsbezirke (Berlin, Essen, Karlsruhe, München) gliedert. Mit der Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb sollen die Ursachen ermittelt werden, um daraus Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Ereignisse abzuleiten (Abgabe von Sicherheitsempfehlungen). Im Beitrag werden die Aufgaben und Strukturen der EUB sowie Ziel und Zweck der Unfalluntersuchung erläutert.
Unabhängige Unfalluntersuchung in Deutschland
Idependent accident investigation in Germany
EI - Der Eisenbahningenieur ; 62 , 9 ; 68-69
2011-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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