Der neue GWL-Vertrag regelt zusätzlich zu dem Grundangebot im Schienenpersonennahverkehr nun auch einen Teil des Schienenpersonenfernverkehrs. Gegenstand des Vertrages ist darüber hinaus die Schaffung eines Anreizes zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung einer objektiv nachprüfbaren wirtschaftlichen Geschäftsführung der ÖBB PV AG. Auf der Basis des neu entwickelten Modells "Erlöszuscheidung" werden die Gesamteinnahmen der ÖBB PV AG anhand der Personenkilometer, die aus den Ergebnissen von Fahrgastzählungen und stichprobenartigen Erhebungen geschätzt werden, den einzelnen Regionen zugeschieden - zugbezogen bzw. nach Nahverkehr und Fernverkehr getrennt. Der Autor kritisiert, dass die Kostenrechnungsmodelle objektiv nicht nachvollziehbar und die "repräsentativen Stichproben" zweifelhaft sind. Da eine Unterscheidung zwischen gemeinwirtschaftlichem Nah- und Fernverkehr, eigenwirtschaftlichem Fernverkehr und freiwillig erbrachter Mehrleistung im gemeinwirtschaftlichen Fernverkehr weder bei den Fahrausweisen der ÖBB noch bei der Abrechnung der Verbund-Fahrausweise nach den gefahrenen Platzkilometern möglich ist, kann auch die zugbezogene Erlöszuscheidung nur nach fiktiven Annahmen erfolgen. Da dem Abgeltungsbetrag eine "Urkalkulation" für das Jahr 2010 zugrunde liegt, erhöht oder vermindert sich der vereinbarten Qualitätskriterien (Bonus/Malus) um 3 %, was bei einer Über- oder Unterkompensation unberücksichtigt bleibt. Der Beitrag wird fortgesetzt (I1169700).
Neuer GWL-Vertrag täuscht Transparenz und Sachlichkeit vor
Eisenbahn Österreich ; 6 ; 270-272
2011-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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