Das Umweltbundesamt beauftragt seit Jahren die Repräsentativumfrage "Umweltbewusstsein in Deutschland". Besonders gestört fühlt sich die Bevölkerung durch den Verkehrslärm - aktuell liegt die Lärmbelästigung durch den Straßenverkehrslärm bei 55 %, durch Fluglärm bei 29 % und durch Schienenlärm bei 22 %. Deshalb sind Umwelt- und Verkehrspolitik aufgerufen, entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen. In der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten und entsprechenden Aktionsplänen vorgeschrieben, die auch in Deutschland schon wichtige Impulse für die Lärmbekämpfung gesetzt hat. Die erste Stufe der Lärmkartierung in Deutschland wurde 2007 abgeschlossen und für 2012 ist eine erweiterte Lärmkartierung (zweite Stufe) geplant. Das Bundesverkehrsministerium hat bis 2020 eine Reduzierung der Verkehrslärmbelastung im Straßenverkehr um 30 %, im Schienenverkehr um 50 % und im Luftverkehr um 20 % zum Ziel. Der Beitrag beschreibt die Belastungen in Deutschland durch Verkehrslärm, die Schutz- und Minderungsziele, die Erwartungen an die Umgebungslärmrichtlinie und die Zielerreichung, die Ergebnisse und Probleme der Lärmaktionsplanung, die Finanzierung der Planungsmaßnahmen, die Entwicklungen auf europäischer Ebene, die Harmonisierung der Bewertungsmethoden, die Fortschreibung der Richtlinie, die Einführung von Gemeinschaftsmaßnahmen sowie die Probleme der europäischen Rechtsetzung.
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Erwartungen aus deutscher Sicht
Lärmbekämpfung ; 6 , 3 ; 97-101
2011-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Aktuelle Entwicklungen bei der EU-Umgebungslärmrichtlinie
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