In den Ballungsräumen von NRW, dem bevölkerungsreichsten Bundesland und einem der verkehrsreichsten, sind neben den hohen Schadstoffbelastungen der Luft auch große Lärmbelastungen zu verzeichnen. Aus diesem Grund hat die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie einen hohen Stellenwert in der nordrhein-westfälischen Lärmschutzpolitik. Die EU-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung in hoch belasteten Regionen zu analysieren und Lärmminderungspläne zu erstellen. Die Umsetzung dieser Forderungen stellt in NRW aufgrund der oben erwähneten Bevölkerungs- und Verkehrsdichte eine Aufgabe dar, die nur mit hohem personellen und finanziellen Aufwand zu lösen ist. Trotz der Schwierigkeiten soll die Lärmkartierung in NRW sachgerecht, fristgemäß, nachhaltig und kostengünstig erfolgen. Auf der Basis der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie wurde ein Umsetzungskonzept entwickelt, das auf der Bereitstellung von landesweiten Geometrie- und Sachdaten unter Nutzung der Geodateninfrastruktur GDI NRW und einer teilweisen zentralen Lärmkartierung beruht. Die Machbarkeitsstudie, das Umsetzungskonzept und die Lärmkartierung in NRW werden erläutert.
Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie aus der Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen
Implementing the Environmental Noise Directive by the administration of North Rhine-Westphalia
Lärmbekämpfung ; 2 , 1 ; 7-15
2007-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Erwartungen aus deutscher Sicht
IuD Bahn | 2011
|Das Regionalisierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
IuD Bahn | 1995
|