Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Entscheidung "Test-Achats" im März 2011 festgestellt, dass unterschiedliche Tarife für Frauen und Männer in privaten Lebensversicherungen mit der sogenannten Gender-Richtlinie und der Grundrechtscharta der Europäischen Union unvereinbar sind. Der Autor kritisiert, dass dies im Ergebnis wegen der höheren Lebenserwartung der Frauen eine Schlechterstellung der Männer bedeutet. Sodann weist er darauf hin, dass die Entscheidung des EuGH nicht nur für private Verträge, sondern auch in der betrieblichen Altersversorgung zu berücksichtigen ist. Allerdings sei das vom EuGH für die Angleichung der Rechnungsgrundlagen genannte Datum (21.12.2012) nicht so zu verstehen, dass laufende Verträge ab diesem Zeitpunkt umgestellt werden müssten; es reiche vielmehr aus, wenn nach diesem Datum neu abgeschlossene Verträge den Vorgaben des EuGH genügten.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Zur Umsetzung der "Unisex-Entscheidung" des EuGH


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 64 , 23 ; 1334-1336


    Publication date :

    2011-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German