Wird als Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung der Pensionsfonds gewählt, so wird der Versorgungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Fonds abgeschlossen. Wenn sich der Arbeitnehmer jedoch durch eine Entgeltumwandlung oder durch eigene Beiträge an der Finanzierung beteiligt hat, kann er nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen verlangen, dass der Versorgungsvertrag fortgeführt wird. Dabei stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer in diesem Fall anstelle des Arbeitgebers ausnahmsweise selbst Vertragspartner werden kann, was für den Arbeitgeber eine Verwaltungsvereinfachung bedeuten und dem Arbeitnehmer die Einflussnahme auf die künftige Vertragsgestaltung erleichtern würde. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass der Eintritt des Arbeitnehmers in den Vertrag rechtlich zulässig ist und zur Folge hat, dass der Vertrag in einen betrieblich veranlassten und einen privaten Teil aufgespaltet wird.
Fortführung der Pensionsfondsversorgung durch ausgeschiedene Arbeitnehmer
Postulat für ein Vertragssplitting nach dem Vorbild des BVerfG
Der Betrieb ; 64 , 9 ; 532-535
2011-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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