Seit 2002 gelten die in den Paragrafen 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) enthaltenen Bestimmungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auch im Arbeitsrecht. Das bedeutet, dass formularmäßige Arbeitsverträge zunächst nach den auch für andere Verträge geltenden allgemeinen Grundsätzen der AGB-Kontrolle auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden und dass dann in einem zweiten Schritt die sogenannten Besonderheiten des Arbeitsrechts zu berücksichtigen sind. Der vorliegende Beitrag erläutert diese neue Rechtslage und geht sodann auf einzelne Klauseln ein, die in Arbeitsverträgen häufig vorkommen. Dazu gehören z. B. Regelungen zur pauschalen Abgeltung von Überstunden, zur Mankohaftung, zur Versetzung des Arbeitnehmers innerhalb des gesamten Konzerns, zur Erstattung von Fortbildungskosten im Falle einer arbeitnehmerseitigen Kündigung und zur sofortigen Freistellung eines gekündigten Arbeitnehmers.
Anforderungen an allgemeine Geschäftsbedingungen in arbeitsrechtlichen Verträgen
Der Betrieb ; 64 , 2 ; 114-118
2011-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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