Als Folge des Fundes mehrerer Paketbomben will die Europäische Kommission die vorgesehenen Voranmeldefristen für EU-Importe überarbeiten. Die geplanten Fristen betragen: im Seeverkehr 24 Stunden vor Verladung im Abgangshafen, im Luftfrachtverkehr bei Langstrecken 4 Stunden vor Abflug, bei Bahn und Binnenschiff 2 Stunden vor Erreichend er EU-Eingangszollstelle und im Lkw-Verkehr 1 Stunde vor Eintreffen bei der EU-Eingangszollstelle. Für die Umsetzung wird die Kommission Leitlinien vorlegen, da es aufgrund 27 verschiedener IT-Systeme in den EU-Mitgliedsstaaten unweigerlich zu Problemen bei der Anwendung der Maßnahme kommen werde. Das Voranmeldeverfahren "Entry summary declaration" (ENS) wird zum 01.01.2011 eingeführt. In Deutschland ist ENS in das Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem (Atlas) integriert und heißt Summarische Eingangsmeldung (Eingangs-SumA), die nicht zu verwechseln mit der Zollanmeldung "Summarische Anmeldung" (SumA).
EU will neue Fristen für Zoll-Voranmeldung/Das Stichwort: ENS
Betroffen sind vor allem die Luftfracht sowie der Post- und Paketversand
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 64 , 144 ; 1
2010-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Fristen im Betriebsverfassungsgesetz
IuD Bahn | 2007
|Verschleissloses Bremsen:Intarder - das neue Stichwort
Automotive engineering | 1992
|Fristen und Termine im Rechnungswesen
IuD Bahn | 1995
|Praxis - Scheinverlängerung, Teil 2 - Fristen-Lösung
Online Contents | 2007