Wird der Arbeitnehmer einer GmbH zu deren Geschäftsführer bestellt, so geschieht das gewöhnlich dergestalt, dass das Arbeitsverhältnis gemäß § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) schriftlich beendet und der Dienstvertrag, der die Grundlage für die Geschäftsführertätigkeit bildet, ebenfalls schriftlich abgeschlossen wird. In der Praxis kommt es aber durchaus vor, dass eine Bestellung zum Geschäftsführer erfolgt, ohne dass weitere schriftliche Verträge geschlossen werden. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob in diesem Fall trotz § 623 BGB eine Beendigung des Arbeitsverhältnis in Betracht kommt oder ob es als sog. ruhendes Arbeitsverhältnis fortbesteht und folglich mit allen Arbeitnehmerschutzrechten wieder auflebt, wenn die Geschäftsführertätigkeit endet. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass das Arbeitsverhältnis mit der Bestellung zum Geschäftsführer auch ohne schriftlichen Vertrag in ein Dienstverhältnis umgewandelt wird und demgemäß fortan nicht nur ruht, sondern beendet ist.
Der Arbeitnehmer-Geschäftsführer: Arbeitsverhältnis trotz Organstellung?
Der Betrieb ; 63 , 50/51 ; 2801-2805
2010-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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