Um Arbeiten im Gleisbereich durchzuführen, bedarf es einer umfassenden Sicherungsplanung seitens des Bauunternehmens. Das fängt mit der entsprechenden Schutzausrüstung und der Anmeldung der vorgesehen Arbeiten bei dem verkehrssicherungspflichtigen Bahnbetreiber gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Arbeiten im Gleisbereich" an. Weitere Sicherungsmaßnahmen sind die Angabe der Räumzeit und der "Arbeitsbreite", die Angabe des Maschinenlärmpegels (damit die automatischen Warnsysteme entsprechend projektiert werden können), die Angabe der zu sichernden Arbeitsstellenlänge, das Aufstellen einer Rangfolge der Sicherungsmaßnahmen, die Sperrung des Arbeitsgleises, die Gleissperrung, die Sperrung zum Schutz der Beschäftigten, Feste Absperrungen (FA), das Anbringen Automatischer Warnsysteme (AWS) sowie die Maschinenwarnung (durch Installation der Warnsysteme fest auf dem Kernbereich der Gleisbaumaschine). Mögliche Sicherungsmaßnahmen sind auch der Einsatz mobiler Funksysteme, die Anbringung von Absperr- und Sicherungsposten, die Einweisung vor Arbeitsbeginn sowie Kontrollpflichten des Aufsichtführenden.
Unfallverhütung im Gleisbereich
Sicherungsplanung
Deine Bahn ; 38 , 10 ; 22-29
2010-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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