Sicherheitsüberwachung (Mitarbeiter der DB AG): Überwachen der Vertragsleistungen des mit dem Sichern gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb beauftragten Sicherungsunternehmers. Ziel: die zwischen DB AG und Unternehmer abgeschlossene Leistung muß sach- und sicherungsgerecht erbracht werden. Grundlage: Vertrag mit Sicherungsplan der Baustelle. Sicherung nach DS 132.03 und Systemen, wie Rottenwarnanlagen, Gleissperrungen u. a. Die Sicherungsüberwachung sorgt dafür, daß Sicherungsaufsicht die festgelegten Aufgaben wahrnimmt, tauglich ist und die volle Ausrüstung bei sich führt. Die Aufgaben sind aufgelistet. Sicherungsaufsicht: Durchführung der Sicherungsmaßnahmen und Aufsicht über direkt unterstellte Sicherungsposten.
Sicherheit im Gleisbereich
Aufgaben der Sicherungsüberwachung
EUK Dialog ; 1 ; 4-5
1996-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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