Der Autor, Professor für Europarecht an der RWTH-Aachen, kommentiert und erläutert den aktuellen Stand (Vertrag von Lissabon) der europäischen Verkehrspolitik nach dem AEUV. Nach Artikel 100 Abs. 1 AEUV erfasst die Verkehrspolitik nur die Binnenverkehrsträger Eisenbahn, Straße und Binnenschiff; für Seeschifffahrt und Luftfahrt können Europäisches Parlament und der Rat nach Artikel 100 Abs. 2 AEUV gemäß dem ordentlichen Gersetzgebungsverfahren geeignete Vorschriften erlassen, wobei sie den Ausschuss der Regionen und den Wirtschafts- und Sozialausschuss anzuhören haben. Grundlagen und Rahmenbedingungen der Beförderungssleistungen von Binnenverkehrsträgern werden im AEUV erfasst, d. h. Kriterien, die die Wettbewerbssituation beeinflussen wie z. B. steuerliche Vorschriften, Umweltschutzanforderungen, Vorschriften für die Zulassung von Verkehrsunternehmen sowie die Finanzierung der Infrastruktur. Im Einzelnen geht der Autor auf das Sonderregime für See- und Luftverkehr sowie auf die Hauptmaßnahmen - Regeln für den internationalen Verkehr, Bedingungen der Kabotage, Verkehrssicherheit - für Binnenverkehrsträger ein.
Die europäische Verkehrspolitik nach dem AEUV
Transportrecht ; 33 , 11/12 ; 419-426
2010-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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Die europäische Verkehrspolitik nach dem AEUV
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