Gibt es in einem Unternehmen eine Betriebssportgemeinschaft, so werden bei Verletzungen oftmals Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt, denn die Rechtsprechung erkennt Unfälle im Betriebssport unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfälle im Sinne des Paragrafen 8 Absatz 1 des 7. Sozialgesetzbuchs an. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn für den Betriebssport ein eingetragener Verein gegründet wurde, doch muss sich der satzungsgemäße Mitgliederkreis in diesem Fall im Wesentlichen auf Betriebsangehörige und ihre Familien beschränken. Dabei ist aber zu beachten, dass die steuerlich vorteilhafte Anerkennung des Betriebssportvereins als gemeinnützig voraussetzt, dass der Verein die Allgemeinheit fördert, was bei einem eng begrenzten Mitgliederkreis zu verneinen ist. Das bedeutet, dass sich Unfallversicherungsschutz und die steuerlich vorteilhafte Gemeinnützigkeitsanerkennung des Betriebssportvereins gegenseitig ausschließen.
Betriebssportverein: Sozialversicherungsschutz oder steuerliche Gemeinnützigkeit?
Der Betrieb ; 63 , 41 ; 2280-2283
2010-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Ehrenamt, Organvergütung und Gemeinnützigkeit
IuD Bahn | 2009
|Steuerliche Behandlung von Blockheizkraftwerken
Online Contents | 2011
|Steuerliche Aspekte bei den Fahrtkosten
British Library Online Contents | 2008
Steuerliche Rückstellungen wegen Rücknahme von Altautos
Tema Archive | 1999
|Steuerliche Belastung von Nutzfahrzeugen in Europa
Tema Archive | 2010
|