Gibt es in einem Unternehmen eine Betriebssportgemeinschaft, so werden bei Verletzungen oftmals Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt, denn die Rechtsprechung erkennt Unfälle im Betriebssport unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfälle im Sinne des Paragrafen 8 Absatz 1 des 7. Sozialgesetzbuchs an. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn für den Betriebssport ein eingetragener Verein gegründet wurde, doch muss sich der satzungsgemäße Mitgliederkreis in diesem Fall im Wesentlichen auf Betriebsangehörige und ihre Familien beschränken. Dabei ist aber zu beachten, dass die steuerlich vorteilhafte Anerkennung des Betriebssportvereins als gemeinnützig voraussetzt, dass der Verein die Allgemeinheit fördert, was bei einem eng begrenzten Mitgliederkreis zu verneinen ist. Das bedeutet, dass sich Unfallversicherungsschutz und die steuerlich vorteilhafte Gemeinnützigkeitsanerkennung des Betriebssportvereins gegenseitig ausschließen.


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    Title :

    Betriebssportverein: Sozialversicherungsschutz oder steuerliche Gemeinnützigkeit?


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 63 , 41 ; 2280-2283


    Publication date :

    2010-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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