Die überarbeitete Arbeitsschutzrichtlinie für Monteure im Gleisbau wird vorgestellt. Sie legt fest, dass im Gleisbau Beschäftigte Vorkenntnisse über Fahrdienstvorschriften, Bedeutung von Signalen im Eisenbahnbetrieb, Erste Hilfe sowie spezifische technische Kenntnisse haben und in bestimmten Arbeitsregeln unterwiesen werden müssen, bevor sie im Gleis eingesetzt werden dürfen. Es werden detaillierte Vorgaben und Regeln beschrieben, die bei der Arbeitsvorbereitung, der Kleidung, der Prüfung der Werkzeuge und Maschinen, bei der Anfahrt zur und Aufrüstung der Baustelle sowie während der Durchführung der Arbeiten zu beachten sind. Für einige Arbeiten gelten Ausrüstungs- und Bekleidungsvorschriften. Maßnahmen bei Abweichungen und Unregelmäßigkeiten werden vorgeschrieben. Ein besonderes Kapitel ist dem Winterdienst gewidmet. Fortsetzung folgt (siehe I1066988).
Instrukcija po okhrane truda dlja montera puti v OAO RZD
Arbeitschutzrichtlinie für Gleismonteure bei der RZD AG
Put i putevoe khosjaistvo ; 3 ; 29-38
2010-01-01
10 pages
Article (Journal)
Russian
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