Compliance bezeichnet die Umsetzung allgemeiner gesetzlicher und unternehmensinterner Vorgaben, mit denen Straftaten und andere schädigende Verhaltensweisen der Mitarbeiter wie Geldwäsche oder Datenmissbrauch verhindert werden sollen. Wichtiger als die rechtlich ohnehin nur bedingt zulässige Überwachung der Mitarbeiter ist dabei die Entwicklung einer Compliance-Kultur, die z. B. durch die Einsetzung eines Ombudsmanns gefördert werden kann. Außerdem ist es ratsam, bereits vor der Einstellung die Integrität eines Bewerbers zu überprüfen und neue Mitarbeiter genau über die Compliance-Regeln des Unternehmens zu informieren. Vor einer Beförderung sollte zudem eine erneute Überprüfung stattfinden, und auch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind z. B. klare Absprachen zu den Verschwiegenheitspflichten sinnvoll. Kommt es dennoch zu Verstößen, sollten schließlich entsprechende Disziplinarmaßnahmen bereitstehen.
Vorsorge von allen Seiten
Personalwirtschaft ; 36 , 8 ; 42-44
2009-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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