Der Beitrag beschreibt zunächst die restriktiven Bedingungen, die laut der EU-Verordnung 1370/07 (kurz VO 1307) an eine wettbewerbsfreie Direktvergabe an einen internen Betreiber geknüpft sind: die Zuständigkeit der bestellenden Behörde, Vergabe und Inhalt eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sowie Laufzeit eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages. Weiter wird auf die Kontrolle der zuständigen Behörde über den internen Betreiber sowie auf die Eigenerbringungsquote des internen Betreibers gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370 eingegangen und die Aspekte: Verfahren und Rechtsschutz sowie Regeln für die Gewährung einer Ausgleichsleistung betrachtet. Am Beispiel der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (Dadina), eine Aufgabenträgerorganisation der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg, werden die Erfahrungen mit einer Direktvergabe mit dem kommunalen Busunternehmen Heag mobibus geschildert. Es werden die erreichten Ziele und die Maßnahmen beschrieben, die zur Herstellung der Direktvergabefähigkeit und zur Steigerung der Produktivität im Unternehmen durchgeführt wurden.
Erfahrungen mit der Direktvergabe
Ein Praxisbericht aus Darmstadt
Award of contracts without competition
Der Nahverkehr ; 27 , 6 ; 38-42
2009-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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