Seit Januar 2009 ist das GHS zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in Kraft. Das GHS regelt auch die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen völlig neu und baut auf einem weltweiten Kennzeichnungssystem auf. Hersteller und Anwender müssen beachten, dass die bisher bei Gefahrstoffen verwendeten Piktogramme und die bekannten R- und S-Sätze nicht mehr gültig sind. Die Gefahrstoffe werden nach ihren gefährlichen Eigenschaften in Gefahrenklassen eingestuft, wobei 16 physikalische Gefahrenklassen, 10 für die menschliche Gesundheit und 2 Gefahrenklassen für die Umweltgefährdung vorgesehen sind. Behandelt werden orale Toxizität, Karzinogenität, entzündbare Flüssigkeiten, Übergangsfristen und das Schutzniveau.
Neue Gefahrstoffkennzeichnungen nach dem global harmonisierten System (GHS)
der praktiker ; 61 , 8 ; 266-268, 270
2009-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Aspekte zur Entwicklung eines weltweit harmonisierten Kompatibilitaets Bewertungsverfahrens
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