Will ein Arbeitgeber nach dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband von den tarifvertraglichen Regelungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld abweichen, so hat er den Betriebsrat zu beteiligen. Das wirft die Frage auf, ob ein Verstoß gegen diese Pflicht dazu führt, dass selbst neu eingestellte Arbeitnehmer die bisherigen Leistungen verlangen können. Damit und mit den verwandten Problemen, die bei der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen entstehen, hat sich das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2008 befasst. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit diesen Urteilen auseinander und gibt praktische Hinweise für betroffene Arbeitgeber.
Änderung der betrieblichen Lohnstruktur - rechtliche und personalpolitische Probleme
Der Betrieb ; 62 , 12 ; 620-625
2009-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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