Das Landgericht (LG) Berlin hat am 17.03.2009 in einem Urteil (98 O 25/08) das Stationspreissystem (SPS) der DB Station&Service AG für rechtens erklärt. Eine Privatbahn hatte die Zahlung erhöhter Beträge nach dem SPS 05 verweigert und die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte mit Bescheid März 2006 angeordnet, eine Neufassung der Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung von Personenbahnhöfen (ABP) vom 10.05.2006 bis 09.04.2007 anzuwenden, was aber die Entgelthöhen nicht erfasste. Wichtige Entscheidungsgründe des Gerichts, die vom Verfasser kritisch kommentiert werden, waren die wirksame Vereinbarung des SPS 05, das Vermeiden von divergierenden Entscheidungen gegenüber der BNetzA und ein angenommener Vorrang des Eisenbahnrechts gegenüber den kartellrechtlichen Regelungen. Berufung ist eingelegt.
Landgericht Berlin hält Stationspreissystem für rechtmäßig
Eisenbahn-Revue international ; 6 ; 325-326
2009-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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