Die seit 2008 geltende Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sieht in ihrem § 210 unter anderem vor, dass bestimmte Vorgaben dieses Gesetzes nicht für so genannte "laufende Versicherungen" gelten. Diese lassen sich allgemein dahingehend beschreiben, dass die versicherten Risiken erst nach Vertragsschluss entstehen und daher zunächst nur der Gattung nach bezeichnet werden. Der vorliegende Beitrag geht der historischen Entwicklung des Begriffs nach und untersucht sodann, ob er heutzutage auch Verkehrshaftungs- oder Transporthaftungsversicherungen erfasst und welche Folgen dies gegebenenfalls hat.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Verkehrhaftungsversicherung und laufende Versicherung nach § 210 VVG


    Contributors:

    Published in:

    Transportrecht ; 32 , 2 ; 60-64


    Publication date :

    2009-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Leise laufende Abgratpressen

    Badische Maschinenfabrik,Karlsruhe | Automotive engineering | 1977



    Laufende Drahtseile in Seilbahnen

    Oplatka, G. | Tema Archive | 1992


    Laufende Instandhaltung von Schienenfahrzeugen

    Erhard, Anton | IuD Bahn | 2004