Viele Unternehmen lagern im Rahmen so genannter "Contractual Trust Agreements" (CTA) zur Sicherung der betrieblichen Altersversorgung Vermögenswerte auf Treuhänder aus, die dieses Kapital dann verwalten und investieren. Der Treuhänder ist häufig ein eingetragener Verein oder eine GmbH, doch wenn sich das Treuhandvermögen negativ entwickelt, können die Arbeitnehmer, deren Pensionsansprüche geringer ausfallen als erwartet, unter bestimmten Umständen auch direkt bei den handelnden Personen Regress nehmen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich die Einführung eines Risikomanagementsystems für die Kapitalanlage und die Vermögensverwaltung durch den Treuhänder. Der vorliegende Beitrag erläutert zunächst allgemein die Ausgestaltung eines solchen Systems und befasst sich dann mit einzelnen haftungsrelevanten Punkten wie der Prozessdokumentation und der Zuordnung des Gesamttreuhandvermögens zu verschiedenen Pensionsplänen.
CTA Governance: Notwendigkeit und Ausgestaltung des Risikomanagement
Der Betrieb ; 62 , 19 ; 969-974
2009-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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