Das Arbeitsrecht umfasst das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, den Arbeitsschutz, die Arbeitslosenfürsorge, die Mitbestimmungsrechte sowie die Arbeitsgerichtsbarkeit. Auf letztere wird im Beitrag näher eingegangen. Es wird zunächst kurz die Geschichte der Arbeitsgerichte zusammengefasst. Weiter wird auf die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, die verschiedenen Verfahren, die Rechtsmittel, den dreizügigen Aufbau der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht) sowie auf die Zusammensetzung der Senate eingegangen. Der Beitrag ist Teil einer Serie, die sich in einer nächsten Ausgabe mit dem Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Verfassungsgericht befasst.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit
Das deutsche Gerichtssystem
Deine Bahn ; 37 , 2 ; 60-63
2009-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Die Abmahnung - eine unendliche Erfindung der Arbeitsgerichtsbarkeit
IuD Bahn | 2014
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