Die PBefG-Novelle droht zu scheitern. Sollte diese "Null-Lösung" eintreten, ist der Rechtsrahmen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unklar. Die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 wird zum 3. Dezember 2009 durch die neue Verordnung Nr. 1370/2007 ersetzt. Der Beitrag beschreibt, wie die neue Verordnung und ein unverändertes PBefG ab dem 3. Dezember 2009 zusammenspielen würden. Die neue Verordnung hat grundsätzlich Anwendungsvorrang; abweichende Regelungen ergeben sich aus Art. 8 Abs. 2 neue Verordnung. Betrachtet wird auch Art. 5 neue Verordnung sowie die Übergangsphase bis 2019 bzw. die Geltung der Vergabevorgaben bis 2019, die Möglichkeit der Direktvergabe, der Konkurrentenschutz, die Linienverkehrsgenehmigung nach dem PBfeG, die modifizierte Weitergeltung von § 8 Abs. 4 Satz 3 PBfeG sowie die Risiko-Formel des Bundesverwaltungsgerichts.


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    Title :

    (Keine) Angst vor der "Null-Lösung"?


    Subtitle :

    Zur Rechtslage ohne PBefG-Novelle


    Additional title:

    (No) Fear of the zero option?



    Published in:

    Der Nahverkehr ; 27 , 1-2 ; 13-15


    Publication date :

    2009-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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