Die PBefG-Novelle droht zu scheitern. Sollte diese "Null-Lösung" eintreten, ist der Rechtsrahmen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unklar. Die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 wird zum 3. Dezember 2009 durch die neue Verordnung Nr. 1370/2007 ersetzt. Der Beitrag beschreibt, wie die neue Verordnung und ein unverändertes PBefG ab dem 3. Dezember 2009 zusammenspielen würden. Die neue Verordnung hat grundsätzlich Anwendungsvorrang; abweichende Regelungen ergeben sich aus Art. 8 Abs. 2 neue Verordnung. Betrachtet wird auch Art. 5 neue Verordnung sowie die Übergangsphase bis 2019 bzw. die Geltung der Vergabevorgaben bis 2019, die Möglichkeit der Direktvergabe, der Konkurrentenschutz, die Linienverkehrsgenehmigung nach dem PBfeG, die modifizierte Weitergeltung von § 8 Abs. 4 Satz 3 PBfeG sowie die Risiko-Formel des Bundesverwaltungsgerichts.
(Keine) Angst vor der "Null-Lösung"?
Zur Rechtslage ohne PBefG-Novelle
(No) Fear of the zero option?
Der Nahverkehr ; 27 , 1-2 ; 13-15
2009-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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RECHT: (Keine) Angst vor der „Null-Lösung"? Zur Rechtslage ohne PBefG-Novelle
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