Die PBefG-Novelle droht zu scheitern. Sollte diese "Null-Lösung" eintreten, ist der Rechtsrahmen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unklar. Die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 wird zum 3. Dezember 2009 durch die neue Verordnung Nr. 1370/2007 ersetzt. Der Beitrag beschreibt, wie die neue Verordnung und ein unverändertes PBefG ab dem 3. Dezember 2009 zusammenspielen würden. Die neue Verordnung hat grundsätzlich Anwendungsvorrang; abweichende Regelungen ergeben sich aus Art. 8 Abs. 2 neue Verordnung. Betrachtet wird auch Art. 5 neue Verordnung sowie die Übergangsphase bis 2019 bzw. die Geltung der Vergabevorgaben bis 2019, die Möglichkeit der Direktvergabe, der Konkurrentenschutz, die Linienverkehrsgenehmigung nach dem PBfeG, die modifizierte Weitergeltung von § 8 Abs. 4 Satz 3 PBfeG sowie die Risiko-Formel des Bundesverwaltungsgerichts.


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    Titel :

    (Keine) Angst vor der "Null-Lösung"?


    Untertitel :

    Zur Rechtslage ohne PBefG-Novelle


    Weitere Titelangaben:

    (No) Fear of the zero option?



    Erschienen in:

    Der Nahverkehr ; 27 , 1-2 ; 13-15


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2009


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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