Die EU hat zur Vereinheitlichung der Sicherheitsstandards eine so genannte Sicherheitsrichtlinie erlassen (2004/49/EG), die mit dem Fünften Eisenbahnrechtsänderungsgesetz vom 16.04.2007 im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) umgesetzt wurde. Diese Richtlinie fordert von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gemäß § 7 a AEG eine Sicherheitsbescheinigung sowie von Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) gemäß § 7 c AEG eine Sicherheitsgenehmigung, sofern diese nicht nur regional tätig sind. Doch aufgrund unklarer und unbestimmter gesetzlicher Bestimmungen herrscht große Rechtsunsicherheit. Es ist unklar, wie nun ein Eisenbahnunternehmen diese Sicherheitsbescheinigung bzw. -genehmigung erhält und welchen Inhalt und Umfang die Antragsunterlagen haben sollten. Weiter fehlt die Unterstützung bei der Erstellung dieser Auftragsunterlagen durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Verwirrend ist auch das (gesetzliche) Verhältnis von Eisenbahnbetriebsleiter und Sicherheitsmanagementsystem. Ein Rechtsanwalt nimmt zu dieser Rechtsunsicherheit Stellung.
Sicherheitsbescheinigung - Recht contra Bahnverkehr?
Safety certificate and safety authorisation - is the law doing the railways a disfavour?
EI - Der Eisenbahningenieur ; 59 , 1 ; 46-47
2009-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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Sicherheitsbescheinigung — Recht contra Bahnverkehr?
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