Im Jahr 2007 waren durchschnittlich 715 000 Leiharbeiter beschäftigt, doch sind nur wenige Beschlussverfahren bekannt, in denen der Betriebsrat der Entleiherfirma von seinen Rechten bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmer Gebrauch machte. Dabei sind die Möglichkeiten der Einflussnahme im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sehr vielfältig. Sie reichen von der grundsätzlichen Entscheidung, ob überhaupt Leiharbeitnehmer eingestellt werden sollen, bis hin zum Einstellungsverfahren. Dabei gelten mit einer Reihe von Besonderheiten alle in § 99 Abs. 2 BetrVG aufgezählten Gründe, die Zustimmung zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers zu verweigern.


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    Title :

    Die Einstellung und ihre vorläufige Durchführung


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    2009-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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