Lärmbelästigung am Arbeitsplatz, eine der häufigsten Gefährdungen, führt nicht nur zu Lärmschwerhörigkeit, sondern hat auch psychische und organische Störungen zur Folge. Deshalb ist Lärmprävention am Arbeitsplatz ein Muss für den betrieblichen Arbeitsschutz. Seit 9. März 2007 wurde die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrations ArbSchV) in Kraft gesetzt, die den Unternehmer in die Pflicht nimmt. Er muss prüfen, ob die Beschäftigten Lärm ausgesetzt sind und, wenn ja, eine Gefährdungsbeurteilung sowie Lärmmessungen durchführen, um dann die notwendigen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmbelastung festzulegen. Es wird am Beispiel der DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH im Werk Dessau erläutert, welche Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden und wie ein Lärmminderungsprogramm erarbeitet und aufgestellt werden kann.
Lärm am Arbeitsplatz - muss das sein?
BahnPraxis W ; 2 ; 3-5
2008-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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