Bei der Archivierung geschäftlicher E-Mails sind zum einen datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten. Dabei kann es zum Problem werden, dass einige Backup-Systeme keine vollständige Löschung der E-Mails zulassen. Weiterhin unterfallen die privaten E-Mails der Mitarbeiter dem Schutz des Telekommunikationsgesetzes, so dass Verletzungen der Privatsphäre verhindert werden müssen. Dies lässt sich z. B. dadurch erreichen, dass bestimmte Administratorenrechte nicht von einer Person allein wahrgenommen werden können. Daneben ist bei der Archivierung auch darauf zu achten, dass sie ausreichend zuverlässig ist, um den Inhalt einer E-Mail notfalls vor Gericht bewiesen zu können.
Nicht allein Sache der IT
Personalwirtschaft ; 35 , 11 ; 63-65
2008-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
Internet , Bewei , Datenschutz , Mitarbeiter , Archiv , Telekommunikation , Unternehmen , E-Mail
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