Das Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, das sich auf die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie den Gesundheitsschutz bezieht, hat durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und insbesondere die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) eine neue Bedeutung bekommen. Weiter enthält die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nun ebenfalls Gestaltungsspielräume, die unter Wahrung der Mitbestimmung auszufüllen sind. Konkretisiert wird diese Verordnung am Beispiel der Beleuchtung am Arbeitsplatz, speziell am Bildschirmarbeitsplatz. Es werden verschiedene Beleuchtungskonzepte und -arten unterschieden und Beleuchtungswerte für das Büro empfohlen. Abschließend werden Beleuchtungsstärke, Begrenzung der Blendung, Leuchtdichte sowie Schutzvorrichtungen von Arbeitsplatzleuchten beschrieben.
Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz
Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung und Mitbestimmung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 11 ; 601-605
2008-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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