Die Regelungen zur privaten Internetnutzung im Betrieb sind oft unklar und viele Arbeitnehmer sind verunsichert, ob private E-Mail-Kontakte und Recherchen im Internet Abmahnungen oder gar Kündigungen zur Folge haben. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Initiativrecht (aus § 87 BetrVG) des Betriebsrats, der in einer Betriebsvereinbarung Regelungen zur privaten Internetnutzung treffen und dem Arbeitgeber vermitteln kann, welche Kontrollmöglichkeiten dieser nutzen darf. Wichtig ist auch eine Schulung der Internetnutzer für einen effektiven und sicheren Umgang mit dem Medium. Grundlage für die Ausführungen ist eine Betriebsratssitzung der Besser GmbH, in der u. a. über die Regelung zur privaten Internetnutzung und privatem E-Mailing am Arbeitsplatz diskutiert wird.
Der Betriebsrat als Initiator
Regelungen zur privaten Internetnutzung im Betrieb
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 11 ; 590-593
2008-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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