In seinem Urteil vom 13.03.2008 (2 AZR 88/07) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) deutlich gemacht, dass ein Arbeitnehmer nicht von seinem Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung nach § 273 Abs. 1 BGB durch Nichterscheinen bei der Arbeit wegen Mobbing Gebrauch machen kann, wenn der Sachvortrag zu pauschal bleibt. Die Mobbing-Situation und das Verschulden des Arbeitgebers muss u. a. konkret dargelegt werden. Der behandelte Fall wurde aber dennoch wieder an das LAG zurückgegeben, um gründlich zu prüfen, ob die ausgesprochene Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen tatsächlich unter Abwägung der Gesamtumstände angemessen ist.


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    Title :

    Unwirksame Ausübung des Zurückbehaltungsrechts bei pauschalem Berufen auf einen Mobbingsachverhalt


    Subtitle :

    § 1 Abs. 2 KSchG,; §§ 241 Abs. 2, 242, 273 Abs. 1 BGB


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 12 ; 683-685


    Publication date :

    2008-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German