Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.05.1996 - 2 AZR 387/95: Der Arbeitnehmer hat ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Arbeitskraft, wenn Vergütungsansprüche offenstehen. Macht er von diesem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, so ist eine deswegen ausgesprochene außerordentliche oder ordentliche Kündigung unwirksam.
Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 20 ; 1085-1087
1996-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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