Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen Bund und DB AG mit fünfjähriger Laufzeit soll eine vertragliche Grundlage für die Erhaltung des Schienennetzes schaffen. Der Bund stellt jährlich 2,5 Mrd. € für Ersatzinvestitionen bereit, während die DB AG ihrerseits Eigenmittel von maximal 1,25 Mrd. € für Instandhaltung und 500 Mio. € für Ersatzinvestitionen bereit stellt. Die Betriebslänge des Netzes darf um 2 % nach oben oder unten ohne Anpassung des Infrastrukturbeitrages variieren. Ferner verpflichtet sich die DB AG, einen in der LuFV definierten Netzzustand aufrecht zu erhalten, bei dem u. a. der theoretische Fahrzeitverlust eine wichtige Rolle spielt. Eine Studie für das Land Hessen und das Netzwerk Privatbahnen sehen Nachbesserungsbedarf bei der vorliegenden LuFV, die noch den Haushalts- und Verkehrsausschuss des Bundestags passieren muss.
Jagd nach der verlorenen Fahrzeit
Spezial: Schieneninfrastruktur
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 62 , 143 ; 8
2008-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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