Im September 2006 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesblatt die Empfehlung seines ärztlichen Sachverständigenbeirats veröffentlicht, die Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen (Siderofibrose) als neue Berufskrankheit anzuerkennen. Der Grund ist, dass ultrafeinen Partikeln, wie sie im Schweißrauch in großer Menge enthalten sind, eine besondere Toxizität (Verdacht auf Krebs erzeugende Wirkung) zugewiesen wird. Da ultrafeine Partikel vom allgemeinen Staubgrenzwert explizit ausgenommen sind, wird deshalb für Schweißrauche für die praktische Beurteilung der Exposition und die erforderlichen Schutzmaßnahmen empfohlen, die festgesetzten Grenzwerte für die A-Fraktion von 3 mg/m³ und für die E-Fraktion von 10 mg/m³ als Obergrenze der Luftkonzentration heranzuziehen. Für alle Schweißarbeitsplätze, bei denen im Schweißrauch toxische Stoffe wie Mn, F, Pb usw. enthalten sind, müssen zusätzlich die stoffspezifischen Grenzwerte der genannten Stoffe eingehalten werden.
Schweißersiderofibrose und Prävention
Schweissen & Schneiden ; 60 , 7-8 ; 413-419
2008-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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