Unter Einfluss der EU verändern sich nicht nur die direkt vom Staat erlassenen Gesetze, sondern auch die Vorschriften und Regelwerke der Berufsgenossenschaften. Die neue UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV A1), die die Grundpflichten von Unternehmern und Versicherten im Arbeitsschutz regelt, löst zum 1.1.2004 die bisherige UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) auf. Die neue Vorschrift enthält Bestimmungen über allgemeine Präventionsmaßnahmen. Kernelement ist die Verzahnung von berufsgenossenschaftlichem und staatlichem Arbeitsschutzrecht. Der Unternehmer ist verpflichtet, sowohl Unfallverhütungsvorschriften als auch staatliche Arbeitsschutzvorschriften zu beachten. Die Straffung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerks erfolgt dadurch ohne Substanzverlust. Die wichtigsten Neuerungen (z.B. Grundpflichten, Vergabe von Aufträgen, persönliche Befähigung, Suchtmittel, Auskunftspflicht und persönliche Schutzausrüstung) werden im Beitrag kurz erläutert.
Grundsätze der Prävention
Neue Unfallverhütungsvorschrift
Das Warnkreuz ; 4 ; 3-4
2003-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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Unfallverhûtungsvorschrift - Grundsâtze der Prâvention (BGV A1)
Online Contents | 2008
GUV-V A1 "Grundsätze der Prävention" geregelt
IuD Bahn | 2005
DataCite | 1930
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