Die DB AG, die BG BAU und die Eisenbahn-Unfallkasse haben als Plausibilitätskontrolle für die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle und zur Unterstützung der im Gleisbereich arbeitenden Firmen die Störschallpegel von gebräuchlichen Maschinen und Geräten zusammengestellt. Diese Informationen (Richtwerte) können als Grundlage für die Projektierung der Signalgeberanordnung gemäß Richtlinie 479.0001 (Sicherungsplanung von Gleisbaustellen) der DB Netz AG herangezogen werden und ermöglichen die notwendige Qualität der Planung. Der Zusammenhang zwischen dem Warnsignalpegel L(S) und dem zu berücksichtigenden Störschallpegel L(N) wird betrachtet und an Bespielen der häufigsten Störschallquellen wie Maschinen/Geräte, Gehörschutz und Gleisen erläutert.
Akustische Warnung auf Gleisbaustellen
Richtwerte schaffen mehr Klarheit - Angabe des Störschallpegels L(N) erleichtert
Tiefbau ; 120 , 7 ; 404-406
2008-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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