Seit 5 Jahren werden die Klauseln in Arbeitsverträgen nach den Bestimmungen des AGB-Gesetzes (§§ 305 - 310 BGB) geprüft. Je nach Inhalt der vorgefertigten Textbausteine unterliegen die Arbeitsvertragsinhalte auch der Mitbestimmung des Betriebsrates. Dazu gehört, dass der Betriebsrat auf unwirksame AGB-Klauseln aufmerksam machen muss bzw. initiativ für eine Neugestaltung werden kann. Mit Beispielen wird auf 12 verschiedene Klauseln, darunter z. B. Widerruf freiwilliger Leistungen oder Bezug auf Tarifverträge, eingegangen, die einer Überprüfung wert sein könnten.


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    Title :

    Kein Buch mit sieben Siegeln


    Subtitle :

    AGB in Arbeitsverträgen


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 7-8 ; 385-389


    Publication date :

    2008-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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