Die neue Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schienen und Straße geben dem Direktvergabeprivileg von Verkehrsverträgen im Bereich des SPNV eine rechtliche Grundlage. Die Verordnung berechtigt mit Art. 5 Abs. 6 explizit die direkte Vergabe von Eisenbahnverkehrsdienstleistungen durch nationale Behörden. Der Art. 5 Abs. 6 VO (EG) wird an die Stelle des § 15 Abs. 2 AEG treten und die Vereinbarkeit des Direktvergabeprivilegs mit den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts bestätigen. Die neue Verordnung wir am 3. Dezember 2009 in Kraft treten. SPNV-Verträge unterliegen aufgrund ihres Zuwendungscharakters nicht einer Bindung an das Preisrecht im Sinne der VO PR Nr. 30/53. Der derzeitige rechtliche Rahmen für Ausgleichsleistungen, bisher die VO (EWG) Nr. 1191/69, wird zukünftig auch durch die VO (EG) Nr. 1370/2007 gesteckt. Die Ausführungen der Autoren zu den genannten Themen treten dem Plädoyer von Byok/Müller-Kabisch (Der Nahverkehr Heft 11/2007, I0757239) für die Anwendung des Vergabe- und des Preisrechts auf Verkehrsverträge im öffentlichen SPNV entgegen.
SPNV-Verträge: direktvergabefähig und preisrechtsbindungsfrei
Stellungnahme unter Berücksichtigung der neuen EU-Verordnung
Agreements on regional rail: directly awardable and free of legal price regulation
Der Nahverkehr ; 26 , 5 ; 42-44
2008-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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SPNV-Vertrage: direktvergabefahig und preisrechtsbindungsfrei
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