Arbeitsverträge nehmen häufig auf die jeweilige Fassung eines bestimmten Tarifvertrags Bezug. Geht der Betrieb dann auf einen Erwerber über, für den ein anderer Tarifvertrag einschlägig ist als für den Veräußerer (z. B. Tarifvertrag für Gebäudereiniger und nicht mehr für den öffentlichen Dienst), muss geklärt werden, ob die Bezugnahmeklausel so zu verstehen ist, dass sie nunmehr auf den neuen Tarifvertrag verweist. Diese vom Bundesarbeitsgericht am 29. August 2007 verneinte Frage hat z. B. auch Auswirkungen auf den Fall, dass zunächst arbeitsvertraglich die Geltung eines Flächentarifvertrags vereinbart wird und der Arbeitgeber später einen eigenen Firmentarifvertrag abschließt.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Keine Flucht mehr in den Firmentarifvertrag?


    Subtitle :

    Neues aus dem 4. BAG-Senat


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 61 , 23 ; 1265-1269


    Publication date :

    2008-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Tarifwechsel durch Firmentarifvertrag

    Gaul, Björn / Naumann, Eva | IuD Bahn | 2006


    Keine Verlagerung mehr

    Statistik (ZCO22) | IuD Bahn | 1999


    Keine Nacharbeit mehr

    Mathee, Udo | Tema Archive | 2004


    EDITORIAL - Keine Zeit mehr

    Online Contents | 2008