Mit dem In-Kraft-Treten der EU-Umgebungslärmrichtlinie, der Erstellung strategischer Lärmkarten und Lärmaktionsplänen bzw. Lärmminderungsplänen zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen wurden erstmals flächendeckend Lärmschwerpunkte identifiziert und untersucht und daraufhin Sanierungskonzepte entwickelt. Für die Umsetzung der Lärmaktionspläne und Sanierungsmaßnahmen fehlt allerdings bisher eine Fristsetzung. Dies wird von den Autoren als eine der "Schwächen" bei der Durchführung der Lärmsanierungskonzepte angesehen, neben dem Fehlen EU-weiter gemeinsamer und verbindlicher Kriterien, Grenz und Zielwerten für die Aktionsplanung und der Tatsache, dass die lokalen Behörden ohne finanzielle Unterstützung und mit begrenzten Möglichkeiten allein für Umsetzung und Aufstellung der Pläne verantwortlich sind. Die Autoren führen eine kritische Betrachtung der Aussagekraft und der "Ungenauigkeiten" von Lärmkarten, der Beschreibungsgrößen - wie z. B. der Mittelungspegel - sowie der Notwendigkeit, neue Berechnungs- und Messmethoden einzuführen und weiterhin Zusammenhänge zwischen Geräuschbelastung und Lärmwirkungen zu untersuchen, und weiterer Punkte durch. Sie betonen schlussfolgernd, dass zwar erste Schritte zur Lärmminderung unternommen wurden, dass diese jedoch nur als Auftakt und Initiierung verstanden werden dürfen.
Anmerkungen zur Lärmkartierung im Zuge der Umgebungslärmrichtlinie
Lärmkartierung ist ein notwendiger, jedoch nicht hinreichender Schritt
Comments about noise mapping in the context of the EU Environmental Noise Directive - A necessary but not sufficient step in the direction of a comprehensive noise protection
Lärmbekämpfung ; 3 , 4 ; 151-157
2008-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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