Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2017 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.). Ergebnisse der Lärmkartierung sind statistische Angaben zur Lärmbetroffenheit sowie Lärmkarten mit der flächenhaften Isophonendarstellung der Tag/Abend/Nacht- und der Nachtlärmbelastung in den betroffenen Gemeinden. 1. Hauptverkehrsstraßen Erläuterungen zum Umgebungslärm und zu den Datengrundlagen sowie den Berechnungsverfahren für die Erstellung von Lärmkarten werden in der Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten nach 34. BImSchV gegeben. Zur besseren Orientierung werden topografische Karten der Landesvermessung eingeblendet. Mit dem Aufruf der Anwendung erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an. Es werden hier die Ergebnisse der Lärmkartierung der zweiten Stufe der Lärmkartierung (2017) Anwendung 3. Stufe angeboten. Mit dem Aufruf des Kartendienstes erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an. Der Kartendienst ist kostenfrei.


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    Title :

    Lärmkartierung des Landes Brandenburg 2017 - Anwendung



    Publication date :

    2024-04-15


    Type of media :

    Research Data


    Type of material :

    Electronic Resource


    Language :

    German