Am 03.12.2007 wurde EU-Verordnung 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße veröffentlicht. Sie wird am 03.12.2009 in Kraft treten und löst die VO EWG 119/69 des Rates vom 26. Juni 1969 ab. Die ersten beiden Entwürfe scheiterten daran, dass die Kommission eine generelle Ausschreibungspflicht für Verkehrsdienstleistungen vorschlug, was weder politisch durchsetzbar noch praktikabel war. Die VO 1370/07 geht von einem regulierten Wettbewerb aus. SPNV-Verkehrsleistungen können auch weiterhin direkt, d. h. ohne vorausgehenden Wettbewerb vergeben werden. Die Entscheidung liegt bei den Aufgabenträgern. Voraussetzung ist, dass die Vertragslaufzeit zehn Jahre nicht übersteigt. Somit fährt der SPNV zweigleisig weiter und die Aufgabenträger behalten ihre Handlungsfreiheit, die verkehrlichen Bedürfnisse flexibel und individuell zu decken. Nur für den Bus- und Straßenbahnverkehr gilt ein Vorrang des GWB-Vergaberechts. Der Beitrag verschafft einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die sich aus der VO 1370/07 ergeben und nimmt eine erste Bewertung der Verordnung in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht vor.
Regulierter Wettbewerb: SPNV fährt "zweigleisig" weiter
Die Verordnung EG 1370/07 - Konsequenzen für SPNV-Vergaben
Regulated competition: Two "tracks" for local passenger rail service
Der Nahverkehr ; 26 , 4 ; 33-35
2008-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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