Nach dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 ist der Unternehmer als Arbeitgeber verpflichtet, die Gefahren für seine Arbeitnehmer zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Für diese Gefährdungsbeurteilung und Gefahreneinstufung räumt das Gesetz hinsichtlich Form und Inhalt relativ viel Freiraum ein, die vorgenommenen Aktivitäten müssen aber nach Vorgabe eines Mindestkataloges dokumentiert sein. Um gesetzlich korrekt und inhaltlich vollständig zuarbeiten, hat z. B. die Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen für die Arbeitgeber einen Handlungsleitfaden erstellt, der im Internet als Download abrufbar ist.
Sieben Schritte für mehr Sicherheit
Gefährdungsbeurteilung
Güterverkehr ; 57 , 3 ; 37
2008-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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