Sowohl gegen eine finnische Gesellschaft, die mit der Umflaggung eines Fährschiffs nach Estland Lohnkosten sparen wollte, als auch gegen eine lettische Gesellschaft, die Arbeitnehmer nach Schweden entsandte, ohne sich dem dortigen Tarifvertragssystem anzuschließen, wurden Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen. Im Dezember 2007 hat sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage befasst, ob dies eine Verletzung der im EG-Vertrag garantierten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit darstellt. Der vorliegende Beitrag analysiert die Entscheidungen und geht insbesondere auf ihre Bedeutung für das deutsche Arbeitskampfrecht ein.
Arbeitskampf- und Tarifrecht nach den EuGH-Entscheidungen "Laval" und "Viking"
Zugleich Anmerkung zu den EuGH-Entscheidungen vom 11.12.2007 und 18.12.2007
Der Betrieb ; 61 , 6 ; 294-298
2008-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 2007
|IuD Bahn | 2005
|IuD Bahn | 1996
|Tarifrecht: Arbeit ohne Altersgrenzen?
IuD Bahn | 1994
|Beschäftigung Arbeitswilliger im Arbeitskampf
IuD Bahn | 1996
|