Nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln und daraus ggf. Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. Der Arbeitgeber muss über eine Dokumentation verfügen, aus der das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die eingeleiteten Schutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Im Beitrag wird u. a. beschrieben, in welchen Fällen von wem Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze oder Tätigkeiten durchzuführen sind, wie dabei vorzugehen und welcher Personenkreis einzubeziehen ist.
Systematisch Gefährdungen ermitteln und Schutzmaßnahmen ableiten
MM Maschinenmarkt ; 114 , 4 ; 30-32
2008-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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