Die Genehmigung für die Inbetriebnahme von Triebfahrzeugen erfolgt in Deutschland durch das EBA auf Grundlage der Verordnung über die Interoperabilität des Transeuropäischen Eisenbahnsystems (TEIV) für Fahrzeuge, die auf den Transeuropäischen Netzen (TEN) eingesetzt werden; für alle anderen Fahrzeuge bildet § 32 EBO die rechtliche Grundlage. Bei "Cross-Acceptance"-Zulassungen wird eine gemeinsame Checkliste aller länderspezifischen Prüfpunkte aufgestellt und nach den Kategorien A (gegenseitige Anerkennung), B (zu prüfen) und C (keine gegenseitige Anerkennung) durchgearbeitet. Seit Juni 2007 gibt es ein multilaterales Memorandum of Understanding (MoU) zwischen Deutschland, Italien, den Niederlanden, Österreich sowie der Schweiz für eine vereinfachte Zulassung und das EBA verhandelt mit den Sicherheitsbehörden in Dänemark sowie Schweden über eine multilaterale Vereinbarung.
"Cross Acceptance" soll Zulassung beschleunigen
Eisenbahnen: Lokzulassung in der Praxis/EBA gibt Einblick
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 61 , 149 ; 10
2007-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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